Werden der Strohwisch und seine Bedeutung beachtet?
Die beiden folgenden Aufnahmen aus dem Naturschutzgebiet (NSG) “Auf der Hardt” (Rheinland-Pfalz, Deutschland) von 1999 und 2001 beweisen: Es ist wie überall im Leben, nicht jeder kann es!
Abbildung 1: Jetzt im April treiben viele geschützte Pflanzen. Eine Beweidung dieser Fläche ist zu diesem Zeitpunkt gemäß der geltenden Rechtsverordnung für das NSG vom 16.05.1997 nicht erlaubt. Mit nachhaltigem Naturschutz hat diese Beweidung nichts zu tun.
Abbildung 2: Im Winter wird jedes Futterangebot wahrgenommen. Eine Beweidung auch dieser Fläche, sie liegt einige hundert Meter entfernt von der Fläche aus Abbildung 1, ist gemäß der geltenden Rechtsverordnung für das NSG das ganze Jahr über nicht vorgesehen. (Aufnahmen 1 und 2 auf dieser Seite: Manfred Marmé)
Manch einer missachtet nicht nur die Bedeutung des Strohwisches, sondern drückt deutlich seinen Missmut über die Einschränkung seiner vermeintlichen Rechte aus. Die Fläche der nachfolgenden Abbildung liegt nicht im Naturschutzgebiet “Auf der Hardt”. Die Aufnahmen stammen aus dem Sommer 2004.
Abbildung 3: Ein stattlicher Strohwisch (oben links). Hauptbild: So sehen die Fläche und der Strohwisch nach 7 Tagen, einer Schafherde und ? aus. (Aufnahmen: Stefan Marmé)
Nicht nur Schafe nutzen geschützte Flächen. Sie dienen auch Autofahrern zum Befahren und Parken.
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